Autor: Jochem Weingartz
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Online-Petition: Eltern und Lehrer fordern Luftreiniger für alle hessischen Schulen
Mehr als 2.600 besorgte Eltern und Lehrer aus Hessen haben auf der Internetplattform openPetition eine Petition unterzeichnet, um das Land Hessen zu mehr Engagement beim Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu bewegen. Gestern wurde die Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages übergeben.
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Elternverbände fordern bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Schul- und Betreuungsbetrieb
Das Coronavirus gelangte nahezu auf den Tag genau vor einem Jahr nach Deutschland. Am 27. Januar wurde der erste Corona-Fall in Deutschland bekannt. Heute, ein Jahr später, ringt die Politik immer noch um den richtigen Umgang mit dem Virus. Nach wie vor gibt es kein bundesweit gültiges Infektionsschutzkonzept für Schulen und Kitas, lautet die Kritik zahlreicher Lehrer und Eltern, die sich um die Gesundheit ihrer Kinder sorgen. Weiterlesen
Vermeiden Sie Feuchteschäden bei Bodenbelagarbeiten: Das T3000 Multifunktionsgerät ergänzt Belegreifeermittlung mittels CM-Messung durch eine Feuchtemessung nach der KRL-Methode
Auch wenn in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Calciumcarbid-Methode (CM-Messung) noch immer die gängigste Methode ist, um die Belegreife von Zementestrichen zu messen, gewinnt die ergänzende KRL-Methode immer mehr an Bedeutung. Außerhalb Deutschlands wird der Feuchtezustand von Beton- und Estrichböden zunehmend über die Messgröße „korrespondierende relative Luftfeuchte“ (daher KRL-Methode) beschrieben. Diese hygrometrische Materialklimamessung bietet sich insbesondere für die Ausführung von Bodenbelagarbeiten an, wenn die Zusammensetzung oder das Trocknungsverhalten des Estrich unklar ist.
So bereiten sich Schulen auf den Neustart vor: Aukrugschule rüstet sich mit TAC V+ Hochleistungsluftreinigern für einen sicheren Präsenzunterricht
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Der Präsenzunterricht ist an vielen Schulen bis voraussichtlich Ende Januar ausgesetzt.
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Für den Neustart im Februar gelten unverändert die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes.
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Wer kann, rüstet die Klassenräume mit Hochleistungsluftreinigern aus. Fördervereine und private Spender sichern die Finanzierung.
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„Nur 1 Person im Lift!“ „Bitte halten Sie auch beim Warten auf den Lift stets mindestens 2 m Abstand zwischen sich und anderen Personen ein.“ In Zeiten der Corona-Pandemie begegnen uns diese Warnhinweise nahezu überall. In Behörden und Krankenhäusern, aber auch in mehrstöckigen Wohnhäusern. Wer in Zeiten von Corona den Aufzug nutzt, der fährt zumeist einsam in die höher gelegenen Stockwerke. Ganz anders ergeht es dem altem Mann, der im Theaterstück „Der Liftverweigerer“ tagein, tagaus mit dem Fahrstuhl zurück in den siebten Stock fährt, wenn ihn seine Einsamkeit wieder einmal auf die Straße getrieben hat. Sein Hund ist schon vor Jahren verstorben. Sein einziger Freund ist der Fahrstuhl, dem er erzählen kann, was ihn bewegt.


Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist davon überzeugt, dass mobile Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ von Trotec für zusätzliche Sicherheit in Schulen aber auch Kneipen, Restaurants, Theater oder Kinos sorgen können. Als im Oktober 2020 bekannt wurde, dass der Bund den Kauf von mobilen Luftreinigern bei Unternehmen fördere, kam diese Nachricht für Aiwanger genau „zum richtigen Zeitpunkt“. Lange Zeit zählte Bayern zu den Bundesländern mit den meisten Corona-Fällen und höchsten Todeszahlen.
Im nordrhein-westfälischen Landtag weht ab sofort ein frischer Wind. Zum Schutz der Politiker, Beschäftigen und Besucher wurden von der Düsseldorfer Landtagsverwaltung 21 TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bestellt, die fortan am Besuchereingang, an Aufzügen und in der Wandelhalle für virenfreie Zonen sorgen sollen. Weitere 20 Geräte wurden für die Fraktionen Im Landtag bestellt, um auch in den Abgeordnetenbüros, Besucherräumen und Ausschusssälen das indirekte Corona-Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Am gestrigen Mittwoch hat Bundesarbeitsminister Heil eine Verordnung für mehr Homeoffice erlassen. Wo immer möglich, sollen Unternehmen ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Die neuen „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ Regeln gelten ab sofort und ergänzend zur gültigen AHA-Regel + L (1,5 m Abstand, Hygiene beachten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Lüften). Die