Raumluftreiniger für Landesbehörden — aber nicht für Schulklassen? Politikerin des Deutschen Bundestages fordert Luftreiniger in jedem Klassenraum

In vielen Landesbehörden und Landtagen filtern mobile Luftreiniger die Raumluft, um Ansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern und die Verbreitung des Virus einzudämmen. 41 TAC V+ Hochleistungsluftreiniger sichern beispielsweise im Landtag Nordrhein-Westfalen die Arbeitsfähigkeit der Politiker und deren Mitarbeiter. Auch andere Bundesländer haben Büros und Sitzungsräume in großem Umfang mit Luftfilteranlagen ausgestattet.

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41 TAC V+ Hochleistungsluftreiniger von Trotec sichern die Arbeitsfähigkeit des Landtag Nordrhein-Westfalen

Im nordrhein-westfälischen Landtag weht ab sofort ein frischer Wind. Zum Schutz der Politiker, Beschäftigen und Besucher wurden von der Düsseldorfer Landtagsverwaltung 21 TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bestellt, die fortan am Besuchereingang, an Aufzügen und in der Wandelhalle für virenfreie Zonen sorgen sollen. Weitere 20 Geräte wurden für die Fraktionen Im Landtag bestellt, um auch in den Abgeordnetenbüros, Besucherräumen und Ausschusssälen das indirekte Corona-Ansteckungsrisiko zu minimieren.

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NRW-Fraktionen CDU und FDP begrüßen Förderung von TAC V+ Luftreinigern und Innovationsklausel für Corona-Schutzverordnung

Im Kampf gegen das Coronavirus will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen künftig auf die Förderung technikbasierter Lösungen – wie etwa den Hochleistungsluftreiniger TAC V+ des Heinsberger Unternehmens Trotec – setzen, um die von Umsatzeinbußen geplagte Wirtschaft zu unterstützen. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart schlug dazu vor, eine Innovationsklausel in die Corona-Schutzverordnung aufzunehmen, um die innovativen Lösungen hiesiger Unternehmen zu fördern. Die Innovationsklausel soll Einzelhändlern, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie anderen von der Pandemie stark betroffenen Branchen ermöglichen, dass bei der Anwendung beispielsweise eines wirksamen Hochleistungsluftreinigers verbindlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie etwa ein starrer Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen im Restaurant, entfallen.

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