Am 01. Oktober ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Neuordnung war notwendig, weil Virologen und Gesundheitsexperten im Herbst und Winter mit steigenden Corona-Infektionszahlen rechnen. Die neue Verordnung hat zum Ziel, Übertragungen des Coronavirus in Unternehmen zu reduzieren sowie Arbeits- und Produktionsausfälle zu vermeiden. Damit wird auch der Sorge von Arbeitgebern Rechnung getragen, die sich vor einer Zunahme an Krankentagen fürchten, die in der Folge zu Personalengpässen führen können.
Mit der geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat die Bundesregierung nun Betriebe dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern kostenlose Corona-Tests anzubieten. Neben der Einhaltung der Corona-Regeln im Alltag (AHA+L) und den Corona-Schutzimpfungen soll diese nationale Teststrategie als dritte Säule der Pandemiebekämpfung dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Am gestrigen Mittwoch hat Bundesarbeitsminister Heil eine Verordnung für mehr Homeoffice erlassen. Wo immer möglich, sollen Unternehmen ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Die neuen „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ Regeln gelten ab sofort und ergänzend zur gültigen AHA-Regel + L (1,5 m Abstand, Hygiene beachten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Lüften). Die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet.