Diese Corona-Regeln gelten ab dem 19. März in Bayern. Maskenpflicht im Unterricht fällt – mobile Luftreiniger bleiben

Die bayerische Staatsregierung verlängert viele der aktuell gültigen Corona-Maßnahmen bis zum 2. April – allen voran die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die 2G- und 3G-Regeln. Die Maske soll den Träger insbesondere vor der Einatmung virushaltiger SARS-CoV-2-Partikel schützen, die nach Meinung führender Forscher für mehr als 99 Prozent aller Ansteckungen in Innenräumen verantwortlich sind. Beibehalten wird die 2G-Plus-Regel für Clubs und Discotheken, die 2G-Regel für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie 3G in der Gastronomie.

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