TU-Professor fordert Verordnung für gesunde Raumluft „Raumluft ist das Lebensmittel Nr.1“. TAC Hochleistungsluftreiniger sorgen für hygienisch einwandfreie Raumluft

Wasser gilt gemeinhin als Grundnahrungsmittel Nummer eins. Darauf verweist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf ihrer Webseite, versehen mit dem Hinweis, dass Trinkwasser in Deutschland strengsten Kontrollen unterliegt. Unbestritten, Wasser ist für uns alle lebensnotwendig. Es ist gut und richtig, dass in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich geregelt ist, welche Inhaltsstoffe mit welchen Grenzwerten im Trinkwasser enthalten sein dürfen, damit wir das Wasser aus dem Hahn bedenkenlos trinken können.

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