Corona-Überbrückungshilfe II: Corona-Soforthilfe des Bundes fördert Investition in mobile TAC V+ Hochleistungsluftreiniger

Prof. Dr. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München ist sich sicher: Raumluftreiniger wie der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ sind für die Gastronomie aber auch für weite Teile des Handels eine sichere Möglichkeit, um die Virenlast in Innenräumen erheblich zu reduzieren. Insbesondere im Winter sorgt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ für eine deutliche Verbesserung des Infektionsschutzes in geschlossenen Räumen, wenn die vom Umweltbundesamt empfohlene Fensterlüftung aufgrund baulicher Einschränkungen nicht möglich oder aus Gründen des Wohlbefindens nicht vertretbar ist.

Trotz dieser durch mehrere Studien wissenschaftlich belegten Erkenntnis und der nachgewiesen hohen Schutzwirkung mobiler Raumluftreiniger, konnte sich die Regierung bislang zu keinem bundesweiten Förderprogramm für Investitionen in mobile Raumluftfilteranlagen entschließen. Mit der Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wurden zwar 500 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt, allerdings ausschließlich zur Umrüstung stationärer RLT-Anlagen.

Corona-Überbrückungshilfe II fördert Investition in mobile Raumluftreiniger

Mit der Fortsetzung des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ schließen die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen nun diese Lücke. Die Förderbedingungen der „Überbrückungshilfe II“ wurden an einer entscheidenden Stelle überarbeitet. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Fixkosten nun auch weitere Kosten wie die Ausgaben für Hygienemaßnahmen und somit auch die Anschaffungskosten geeigneter Raumluftfilteranlagen, die ab dem 01. September 2020 angeschafft werden.

Wer kann die Förderhilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hinnehmen mussten
  • oder einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30% innerhalb dieses Zeitraums verzeichnen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten gemäß der hier einsehbaren Liste, die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Unter Punkt 6 „Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen“ findet sich der entscheidende Hinweis auf die Förderung geeigneter Raumluftreiniger:

„Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind (z.B. Luftfilteranlagen, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).“

Was kostet ein TAC V+ Hochleistungsluftreiniger nach Abzug der Förderung?

Die Überbrückungshilfe II erstattet die monatlichen Fixkosten – zu denen auch die unter Punkt 6 genannten Kosten für geeignete Raumluftreiniger fallen – in Höhe von:

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
  • 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
  • Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.

Kosten für einen TAC V+ Hochleistungsluftreiniger

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Überbrückungshilfe muss online durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt auf der Antragsplattform erfolgen:

Wissenschaft hat notwendige Parameter für geeignete Luftreiniger definiert

Die von Prof. Dr. Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr in München ausgeführten Studien belegen, dass Raumluftreiniger die Gefahr einer indirekten Infektion durch Aerosole wirksam reduzieren. Erforderlich dafür sind die Verwendung von automatisch dekontaminierenden H14-HEPA-Filtern und ein mindestens sechsfacher Luftwechsel pro Stunde. Nur so ist eine wirksame Aerosolverdünnung und -Abscheidung innerhalb kürzester Zeit gewährleistet. Geräte ohne diese Eigenschaften sind daher nicht zur Pandemie-Prävention geeignet.

Referenzgerät der Studien war jeweils der mobile, speziell für die Virenfilterung entwickelte Hochleistungsluftreiniger TAC V+ von Trotec. Mit seiner hohen Luftleistung und seiner einmaligen Selbst-Dekontamination des H14-HEPA-Filters reduziert der TAC V+ auf sichere Weise das luftgetragene Ansteckungsrisiko selbst in stark frequentierten Räumen. HEPA-Filter der Klassen H13 und H14 werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zuverlässig zur Ausfilterung von Bakterien bewertet. Bei Partikeln mit einer Teilchen-Größe von 0,1 bis 0,2 Mikrometer empfiehlt die BAuA jedoch ausdrücklich HEPA-Filter der Klasse H14 DIN EN 1822.

Wichtig bei der Auswahl der Luftreiniger ist, so Kähler, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen:

  • Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, Krankenstation oder Pflegeheimen.

  • Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+ zum Einsatz kommen, können selbst kleine virenbehaftete Aerosole (0,1 – 0,2 µm) aus der Raumluft ausfiltern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

  • Der Luftreiniger sollte möglichst geräuscharm sein, damit er den Geschäftsbetrieb nicht stört. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse machen

Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.

Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:

Eine sichere Investition in Gesundheit und Produktivität

Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die Investitionskosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe bis zu 90 % erstattet.

Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:

Erhältlich ist der mobile Hochleistungs-Luftreiniger TAC V+ in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten zum Preis ab 4.286,20 € im Trotec-Shop sowie im stationären Trotec-Store in Heinsberg.

Besuchen Sie uns im Heinsberger Trotec-Store

Wenn auch Sie mehr über die neuartige Luftreinigungstechnik des TAC V+ erfahren möchten, besuchen Sie uns gerne in unserem Heinsberger Trotec-Store. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie sich das Corona-Ansteckungsrisiko durch den Einsatz des Luftreinigers TAC V+ nahezu auf null reduzieren lässt.

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

Trotec STORE
Industriestraße 56
52525 Heinsberg

Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Ihre Anfahrt zum Trotec STORE:
Der Trotec STORE befindet sich besonders verkehrsgünstig und gut erreichbar an der Kreuzung Karl-Arnold-Straße / B 221 / Industriestraße im Gewerbe- und Industriegebiet Heinsberg. Ausreichend Kundenparkplätze sind vorhanden.

Hier finden Sie weitere Info’s zum STORE: Zur Webseite

2 thoughts to “Corona-Überbrückungshilfe II: Corona-Soforthilfe des Bundes fördert Investition in mobile TAC V+ Hochleistungsluftreiniger”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben Interesse an dem Produkt. Folgende Fragen haben wir hierzu:

    1. Wird durch das Gerät auch der (Essens)Geruch gefiltert?

    2. Wie ist die Förderung zu verstehen und wo und wie kann diese Beantragt werden.

    3. Gibt es bei mehr Abnahme einen Mengenrabatt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Wimber

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden.


*