Rechtsanwalt und Notar Dietrich Hülsemann erteilt Corona Hausverbot

Hochleistungsluftreiniger TAC V+ ist Anwalts Liebling

Die Corona-Pandemie stellt Notare vor vollkommen neue Herausforderungen. Sie sind verpflichtet ihr Büro am Amtssitz für die Belange der Bürger geöffnet zu lassen: „Eine Vielzahl notarieller Amtshandlungen hat eine systemkritische Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens“, stellte die Bundesnotarkammer bereits zu Beginn der Pandemie fest. „In Anbetracht der vorbeschriebenen besonderen Bedeutung der notariellen Amtstätigkeit besteht die Pflicht zur Offenhaltung der Geschäftsstelle“. Ältere oder schwerkranke Menschen seien angewiesen „auf die kurzfristige Vorbereitung und Beurkundung von Testamenten oder anderen Verfügungen“, heißt es im Schreiben der Kammer zu den Auswirkungen der Corona-Krise. Zudem würden verstärkt Vorsorgevollmachten nachgefragt und auch die zunehmenden Liquiditätsprobleme in der Bevölkerung machten sich bemerkbar.

Berufsrecht und Gesundheitsschutz müssen unter einen Hut gebracht werden

Notare sind daher gezwungen, Berufsrecht und Gesundheitsschutz unter einen Hut zu bringen. Das führte bisweilen dazu, dass Beglaubigungen oder Beurkundungen notfalls auch im Freien vorgenommen wurden. Bei sommerlichen Temperaturen im gepflegten Garten konnte man diesen Terminen durchaus positive Seiten abgewinnen. Im Winter jedoch wird es kritisch. Dessen war sich Dietrich Hülsemann, Rechtsanwalt und Notar in Dinslaken, bewusst. Stoßlüften und offene Fenster seien im Winter nicht umsetzbar. Er konnte und wollte seinen Mitarbeitern und Mandanten nicht zumuten, bei mitunter mehrstündigen Beurkundungsterminen mit Schal und Mütze im Besprechungsraum zu sitzen.

Ganzheitlicher Ansteckungsschutz im Notariat Hülsemann

Um die Mitarbeiter und Mandanten dennoch ganzheitlich vor einer Virusausbreitung zu schützen, wurde für das Notariat ein synchronisiertes Hygienekonzept nach den Empfehlungen von Professor Dr. Christian Kähler erarbeitet. Christian Kähler forscht an der Universität der Bundeswehr München und hat mit seiner vielbeachteten Studie „Können mobile Raumluftreiniger eine indirekte SARS-CoV-2 Infektionsgefahr durch Aerosole wirksam reduzieren?“ belegt, dass sich das Ansteckungsrisiko in unbelüfteten Innenräumen durch den Einsatz von Hochleistungsluftreinigern signifikant reduzieren lässt.

Vor einer direkten Ansteckung mit dem Coronavirus schützen in den Notariatsräumen nun Masken, Abstandsregeln und Trennscheiben aus Plexiglas in den Besprechungsräumen sowie zwischen den Mitarbeiterarbeitsplätzen. Da diese Maßnahmen jedoch nur einen eingeschränkten Schutz vor den größeren Tröpfchen bieten, nicht aber vor den winzig kleinen Aerosolpartikeln in der Raumluft, wurden zusätzlich TAC V+ Hochleistungsluftreiniger für den Empfangs- und Wartebereich, den Beurkundungs- und Besprechungsraum sowie für die Büros der Mitarbeiter angeschafft.

Denn nur diese Hochleistungsluftreiniger schützen nachweislich und wissenschaftlich bewiesen vor einer indirekten Ansteckung mit dem Coronavirus, das sich überwiegend über die Luft verbreitet.

Lesen Sie hier den Bericht von Rechtsanwalt Dietrich Hülsemann in der advoselect NEWS 04/2020 (zum Vergrößern bitte anklicken):

Ohne Mandat stets anwesend: Aerosole in der Raumluft

Entscheidend für die Ansteckungsgefahr in Innenräumen ist die Dauer, wie lange mitunter virenbehaftete Aerosole in der Raumluft verbleiben. Ein Aerosol ist ein Gemisch aus Gas (in aller Regel Luft) und festen oder flüssigen Bestandteilen, das bei erkrankten Personen in der Lunge erzeugt wird und Viren enthält. Diese winzig kleinen Schwebeteilchen werden vorwiegend beim Atmen und Sprechen in den Raum freigesetzt. Während größere Tröpfchen aufgrund ihres Gewichts bereits nach ca. 1,5 Metern zu Boden sinken (daher die Abstandsregel von 1,5 m), verbreiten sich Aerosolteilchen aufgrund ihrer geringen Größe (ca. 0,1-0,3 µm) innerhalb weniger Minuten im gesamten Raum – und werden eingeatmet.

Im Gegensatz zur Luft im Freien, wo Aerosolgemische durch die Luftbewegung mit sauberer Frischluft verdünnt und verweht werden, bleibt die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen fortwährend hoch und steigt mit jedem Ausatmen an. Je länger und je mehr Aerosolteilchen in der Luft umherschweben, desto schneller gelangen diese über die Atemwege in den Körper und führen zu einer Infektion der Lunge.

Halbierung der Virenlast bereit nach 6 Minuten

Einen hohen Schutz vor dieser indirekten Infektion mit Viruspartikeln in der Raumluft ermöglichen die Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Die mobil einsetzbaren Raumluftreinger halbieren die Aerosolkonzentration in einem bis zu 80 m² großen Raum innerhalb von 6 Minuten. In kleineren Räumen erfolgt die Halbierung der Virenlast sogar bereits nach 3 Minuten.

Prof. Dr. Christian Kähler kommt in seiner Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zu einer eindeutigen Bewertung:

„Wenn Sie diese Anlage dauerhaft laufen lassen, wird kein Mensch es schaffen, in einem Raum eine Aerosolkonzentration von infektiösem Niveau zu erzeugen“.
Professor Dr. Christian Kähler, Universität der Bundeswehr München

Doch auch wenn die Corona-Ansteckungsgefahr über die Raumluft durch den Einsatz der TAC V+ Luftreiniger erheblich gesenkt wird – die Gefahr der direkten Infektion, also eine durch Tröpfchen versursachte Ansteckung, bleibt bestehen. Daher empfiehlt Prof. Kähler einen kombinierten Einsatz von Luftreinigern und Plexiglasscheiben, um einen rundum sicheren Infektionsschutz zu realisieren.

Wichtig bei der Auswahl eines Luftreinigers ist, so Prof. Dr. Christian Kähler, dass das Gerät bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllt:

  • Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um im Raum mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.

  • Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+ zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,2 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

  • Der Luftreiniger sollte möglichst geräuscharm sein, damit er den Geschäftsbetrieb nicht stört. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht. Beim Pressetag der Raab-Gruppe verrichten die Luftreiniger nahezu unbemerkt ihren Dienst, während sich die Seminarteilnehmer über die neuesten Branchentrends und Produkte austauschen.

Ideal für Besprechungsräume und Büros: Mit der optional erhältlichen Schallschutzhaube ist der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger noch leiser:

Sogar noch übertroffen werden diese von Prof. Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.

Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:

Eine sichere Investition in Gesundheit und Produktivität

Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor der aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.

Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:

Erhältlich ist der mobile Hochleistungs-Luftreiniger TAC V+ in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten zum Preis ab 4.286,20 € im Trotec-Shop sowie im stationären Trotec-Store in Heinsberg.

Besuchen Sie uns im Heinsberger Trotec-Store

Wenn auch Sie mehr über die neuartige Luftreinigungstechnik des TAC V+ erfahren möchten, besuchen Sie uns gerne in unserem Heinsberger Trotec-Store. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie sich das Corona-Ansteckungsrisiko durch den Einsatz des Luftreinigers TAC V+ nahezu auf null reduzieren lässt.

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

Trotec STORE
Industriestraße 56
52525 Heinsberg

Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr

Ihre Anfahrt zum Trotec STORE:
Der Trotec STORE befindet sich besonders verkehrsgünstig und gut erreichbar an der Kreuzung Karl-Arnold-Straße / B 221 / Industriestraße im Gewerbe- und Industriegebiet Heinsberg. Ausreichend Kundenparkplätze sind vorhanden.

 

Hier finden Sie weitere Info’s zum STORE: Zur Webseite

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden.


*