Gibt’s eigentlich ‚Hitzefrei‘ im Büro? Was Arbeitnehmer dazu wissen sollten – mit Tipps zur erfrischenden Abkühlung inklusive

Die Wahnsinnstemperaturen der jüngsten Zeit lassen in vielen Betrieben wieder ein typisches Sommer-Thema hochkochen: Gibt’s nicht ab einer gewissen Gradzahl quasi automatisch ein Recht auf Hitzefrei? So wie früher in der Schule? Die nüchterne Antwort darauf lautet: ‚Leider nein!‘ Und war übrigens auch in der Schule nie selbstverständlich. Doch genauso, wie der Schulleiter oft ein Einsehen hat, lassen auch moderne Chefs gerne mit sich reden – schließlich schwitzen wir alle im selben Boot. Arbeitsrecht-Experten sagen uns deshalb, was geht und wer wann gehen darf – und wir, wie Sie trotz drückender Hitze am Arbeitsplatz stets einen kühlen Kopf behalten.

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‚Hitzefrei‘ im Büro? Die wichtigsten Bestimmungen für Arbeitnehmer – Tipps zur erfrischenden Abkühlung inklusive

Stand heute läuft die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende dieses Monats aus. Ab Juli werden viele bisherige Homeofficer zurück ins Büro müssen. Ausgerechnet jetzt in der größten Hitzewelle! Dazu steigen die Temperaturen rasant weiter – in den nächsten Tagen sind 37 Grad drin! Zu Hause hätte man sich ja hin und wieder zu einer längeren Siesta zurückziehen können, aber im Büro? Darf man sich da selbst ab einem bestimmten Siedegrad ‚Hitzefrei‘ geben, ist dazu nur der Arbeitgeber befugt, ist das durch den Gesetzgeber bereits geregelt? Arbeitsrecht-Experten sagen, was geht und was nicht – und wir, wie Sie trotz drückender Hitze am Arbeitsplatz stets einen kühlen Kopf behalten.

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