Gibt’s eigentlich ‚Hitzefrei‘ im Büro? Was Arbeitnehmer dazu wissen sollten – mit Tipps zur erfrischenden Abkühlung inklusive

Die Wahnsinnstemperaturen der jüngsten Zeit lassen in vielen Betrieben wieder ein typisches Sommer-Thema hochkochen: Gibt’s nicht ab einer gewissen Gradzahl quasi automatisch ein Recht auf Hitzefrei? So wie früher in der Schule? Die nüchterne Antwort darauf lautet: ‚Leider nein!‘ Und war übrigens auch in der Schule nie selbstverständlich. Doch genauso, wie der Schulleiter oft ein Einsehen hat, lassen auch moderne Chefs gerne mit sich reden – schließlich schwitzen wir alle im selben Boot. Arbeitsrecht-Experten sagen uns deshalb, was geht und wer wann gehen darf – und wir, wie Sie trotz drückender Hitze am Arbeitsplatz stets einen kühlen Kopf behalten.

So wie in der Schule die Entscheidung, ob es Hitzefrei oder nicht gibt, immer bei der Schulleitung liegt, so ähnlich sieht das auch im betrieblichen Alltag aus. Weil es keine arbeitsrechtliche Verordnung zum Thema ‚Hitzefrei‘ gibt, darf auch dort die Unternehmensführung alleine über ein Aussetzen der Arbeitstätigkeit entscheiden. Das ist nach Meinung von Arbeitsrecht-Experten zu Fragen rund um das Thema ‚Hitzefrei‘ rechtlich der Stand der Dinge:

  1. Ein ‚Hitzefrei‘ kann nur der Arbeitgeber gewähren.
    Ganz gleich, wie heiß es draußen und drinnen ist – es liegt im Ermessen des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern ‚Hitzefrei‘ zu geben. Arbeitnehmer sollten deshalb beachten, dass auch bei den höchsten Temperaturen im Büro ein nicht abgesprochenes Verlassen der Arbeitsstätte nicht erlaubt ist.
    Allerdings weisen Arbeitsrechtler auf das grundsätzliche Recht des Arbeitnehmers hin, bei unzumutbaren Temperaturen die Arbeit nach § 273 Abs. 1 BGB ruhen zu lassen – bis entweder der Chef die Temperaturen im Büro senkt, oder sich die Wetterlage von selbst wieder ändert. Natürlich ist das kein ‚Hitzefrei‘ im klassischen Sinne und dieses Leistungsverweigerungsrecht gilt auch nur so lange, wie die Temperaturen tatsächlich unzumutbar hoch sind: kühlt das Büro wieder ab, muss auch der Arbeitnehmer wieder seinen Platz im Büro einnehmen.
  2. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 26 Grad.
    Sofern die Bürotemperatur auf 26 Grad steigt, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um die Wärmebelastung zu mindern. Zwingend muss der Arbeitgeber jedoch handeln, wenn stillende Mütter oder ältere Mitarbeiter von Raumtemperaturen ab 26,5 Grad betroffen sind: Weil diese Mitarbeiter sonst gesteigerten Risiken ausgesetzt wären, müssen Unternehmen Abhilfe schaffen, etwa indem sie nachts lüften, tagsüber für eine wirksame Temperierung durch eine Klimaanlage oder Ventilatoren sorgen oder kostenlose Getränke bereitstellen.
  3. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 30 Grad.
    Jetzt muss der Arbeitgeber für das gesamte Büro zu Temperatur senkenden Maßnahmen greifen. Durchlüften in den frühen Morgenstunden, wenn die Außentemperaturen noch kühl sind und das Bereitstellen von Getränken gehören hierzu. Für gefährdete Arbeitnehmer, beispielsweise Schwangere, gelten Sonderregelungen – in Ernstfällen müssen diese sogar freigestellt werden.
  4. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 35 Grad.
    Oberhalb von 35 Grad gilt ein Raum nicht mehr für als Arbeitsraum geeignet. Bei derart eskalierenden Temperaturen schreibt die Arbeitsstättenregel drastischere Maßnahmen vor. Gesprochen wird von Luftduschen, Wasserschleiern oder Hitzeschutzkleidung, was für die meisten Büros allerdings kaum umsetzbar sein dürfte. Doch ist nach geltender Rechtsprechung ab 35 Grad Raumtemperatur das Gesundheitsrisiko so hoch, dass ohne Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers wie etwa Ventilatoren, kostenlosem Trinkwasser oder Lüften durchaus ein Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit bestehen kann.

Unser Kühlungs-Tipp Nr. 1 – die Ventilatoren der TVE-Serie von Trotec

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Unser Kühlungs-Tipp Nr. 2 – die Luftkühler der PAE-Serie von Trotec

Luftkühlung via Verdunstungstechnik ist eine vollkommen natürliche und obendrein kostengünstige Kühlmethode ohne externen Energiebedarf für den Kühlprozess. Mit den mobilen Luftkühlern der PAE-Serie bietet Trotec eine ganz besonders smarte und energieeffiziente Lösung zur angenehmen Temperierung von kleineren bis mittelgroßen Räumen. In der Regel als 3-in-1-Geräte ausgelegt, sorgen unsere Aircooler rundum mit Luftkühlung, Ventilation und Lufterfrischung für ein ausgezeichnetes Wohlfühlklima. Und im Gegensatz zu herkömmlichen Klimageräten arbeiten die Luftkühler ohne chemische Kältemittel und ohne aufwändige Installationen – sogar der sonst übliche Abluftschlauch an Türen oder Fenstern entfällt bei unseren innovativen Aircoolern.

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