Rat & Tat: Wann zahlt die Versicherung?

In Deutschland werden nur etwa 30 Prozent der Flutschäden von den Versicherungen übernommen. Dabei können die Kosten für die Sanierung ordentlich in die Höhe schießen, gerade wenn ein Fachbetrieb die Trocknung leitet. Trotzdem, wenn nötig, sollten Sie auf den Experten nicht verzichten. Nur so bleibt Ihr Zuhause frei von Folgeschäden, deren spätere Beseitigung noch deutlich teurer werden kann. Ob die Versicherung auch Ihren Hochwasserschaden regulieren muss, steht in Ihrer Versicherungspolice.

Bei Hochwasserschäden sind zwei Versicherungen relevant – die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm verursacht wurden. Die normale Hausratversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser ab. Doch gegen Schäden, die eine andere Ursache als die oben genannten haben, muss bei beiden Versicherungen ein separater Zusatz vereinbart werden: die sogenannte Elementarschadenversicherung. Nur mit dieser Zusatzversicherung sind die Schäden durch Überschwemmungen abgedeckt, wie übrigens auch diejenigen, die durch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche entstehen.

Sie haben eine Elementarschadenversicherung: welche Sanierungskosten werden übernommen?

  • Dann übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für Reparaturen im Haus selbst und auch an Nebengebäuden, wie zum Beispiel Garagen. Außerdem ersetzt die Versicherung die Kosten für die Sanierung und Trocknung des Gebäudes: dazu zählen die meist notwendigen Vorarbeiten wie Entfernen von Boden- und Wandbelägen oder Verkleidungen, die Kosten der Trocknungsmaßnahme selbst inklusive der dadurch verursachten Stromkosten sowie die anfallenden Schreiner-, Maler- und Zimmererarbeiten. Ebenso können auch die Kosten für eine alternative Unterkunft oder auch Mietausfälle versichert werden.
  • In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung den zerstörten Hausrat und kommt für die Reparatur von beschädigtem Inventar auf.

Hochwasserschaden – das erwartet Ihre Versicherung von Ihnen

  • Gleich, ob Hausrat- oder Gebäudeschaden: informieren Sie auf jeden Fall umgehend Ihre Versicherung über den Schadensvorfall.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht unnötig größer wird. Zum Beispiel durch das Entfernen loser verlegter Bodenbeläge und durch den Schutz bisher noch unbeschädigten Inventar vor Feuchtigkeit, etwa durch Umstellen in einen trockenen Raum.
  • Entfernen Sie vorhandenes Restwasser.
  • Vermeiden Sie Folgeschäden durch die nun herrschende hohe Luftfeuchtigkeit und stellen Sie umgehend Kondenstrockner auf.
  • Machen Sie Fotos von den Schäden und entsorgen Sie nach Möglichkeit kein Inventar ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
  • Klären Sie jetzt mit Ihrem Versicherer die weitere Vorgehensweise Schritt für Schritt ab.

Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungsschäden

Detaillierte Informationen zu nahezu allen Fragen bei Versicherungsschäden finden Sie auf der Webseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Trotec-Hochwasser-Info: Damit Sie im Schadensfall genau informiert sind

Wir informieren Sie zeitnah ausführlich über folgende Themen:

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3/8 Rat & Tat: Trotec-Hochwasser-Info – mehr als nur gute Tipps
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Für Fragen zum Thema Wasserschaden und was man genau beachten muss sprechen Sie uns gern an unter +49 2452 962 400.

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