Neue Fördermittel für Gastronomie: Überbrückungshilfe II jetzt beantragen – für die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten, Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen

Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die ab sofort beantragbare Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen, damit Gastwirte und Caféhaus-Besitzer ihren Geschäftsbetrieb in die Außenbereiche verlagern können, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind zum Beispiel die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten. Schon vorher möglich war die Förderung von Hygienemaßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen.

Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an und unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es gibt wieder direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch Maßnahmen von Gastwirten und Caféhaus-Besitzern, damit diese unter Pandemie-Gesichtspunkten ihren Geschäftsbetrieb in die Außenbereiche verlagern können, werden künftig gefördert. Dazu tragen die zahlreichen bewährten Markenqualitäts-Produkte von Trotec bei, wie etwa der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+, die professionellen Trotec-Außenzelte oder die SecoSan®Sticks für keimfreies Wasser. Und natürlich unsere unschlagbar günstigen Infrarot-Heizstrahler, welche die Außenterrasse für Ihre Gäste wohlig warm zu temperieren vermögen.

Retten Sie Ihr Wintergeschäft! Mit den staatlichen Fördermitteln können Sie Außenbereiche für Ihre Gäste beheizen. Ob Decken-Infrarotstrahler oder Wandheizstrahler – Trotec bietet Ihnen die passenden Infrarot-Beheizungslösungen.

Überbrückungshilfe II mit wichtigen Verbesserungen

Die Antragstellung erfolgt wie bislang über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de findet sich der Antrag. Darüber hinaus wartet Überbrückungshilfe II mit wichtigen Verbesserungen auf:

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle
    Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    – einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    – einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Streichung der KMU-Deckelungsbeträge
    Bislang konnten kleinere Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15.000 Euro. Diese Deckelungsbeträge für kleine Unternehmen, zu denen ein Großteil der Handwerksunternehmen zählt, wurden ersatzlos gestrichen.
  • Höhere Fördersätze
    – Erstattet werden 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten).
    – Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten statt bisher 50 Prozent erstattet und
    – 40 Prozent der Fixkosten werden bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch) erstattet.
    – Die Personalkostenpauschale wird von zehn auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.
    – Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Große Auswahl – Bei Trotec finden Sie die passende Infrarotheizlösung für Ihren Gastronomiebetrieb.

Machen Sie Ihren Gastronomie-Außenbereich Corona- und winterfest – mit Infrarot-Heizstrahlern von Trotec

Gastronomie-Betriebe kämpfen aller Orten gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Ein Mittel der Wahl war und ist dabei die Verlagerung des Geschäftsbetriebs in den Außenbereich, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Doch wird es in den frühen Abendstunden empfindlich kühl, sind wärmende Pullover und Decken bald ausgereizt. Professionelle Wärmelösungen in Form von Infrarot-Heizstrahlern müssen her, wie sie Trotec in Markenqualität anbietet. Ob als Standstrahler, Deckenstrahler und Wandstrahler, wir haben mit Sicherheit das individuell passende Angebot für Ihren Gastronomie-Betrieb – auch die innovativen Dunkelstrahler ohne Licht finden Sie in unserem Sortiment.

Ob Sie dabei auf die effizienten und günstigen Quarzstrahler setzen, auf die innovative Low-Glare Kurzwellen Technologie oder ob Sie den flexiblen Standheizstrahlern den Vorzug geben möchten – jede Serie und jedes Modell punktet mit individuellen Vorzügen. Doch für alle gilt unisono: Heizgeräte, die mit Strom arbeiten, müssen zuverlässig und sicher funktionieren. Und bei Geräten, die Sie draußen bei Wind und Wetter in Ihrem gastronomischen Außenbereich einsetzen können, achten wir gleich doppelt und dreifach so scharf auf die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen. Selbstverständlich erfüllen unsere Heizstrahler deshalb alle gesetzlichen Anforderungen. Die Qualitätsmerkmale und Kennzeichnungen unserer Infrarotstrahler weisen auf eine hohe Sicherheit hin und alle Strahler sind vom TÜV geprüft und mit dem Siegel GS für Geprüfte Sicherheit ausgezeichnet.

So erfahren Sie mehr über die Infrarotheizer-Serien von Trotec:

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