Förderprogramm „IMPULS“ – Bund fördert Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Amateurmusiker

Deutschland verfügt über eine reichhaltige Amateurmusikszene von außerordentlicher Vielfalt. Rund 14 Millionen Menschen musizieren in ihrer Freizeit. Um Amateurmusikern in ländlichen und strukturschwachen urbanen Räumen in der Corona-Pandemie ein weitgehend sicheres gemeinschaftliches Proben zu ermöglichen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das 27,5 Millionen Euro schwere Förderprogramm „IMPULS“ aufgelegt.

Gefördert werden neben weiteren Maßnahmen mobile Luftreiniger zum Infektionsschutz in Proberäumen.

„Nach zwei Jahren Pandemie bestehen auf lokaler Ebene bei den Ensembles Unsicherheiten, ob und wie wieder sinnvoll geprobt werden kann. Die typischen Probenräume der Ensembles sind in der Regel nicht mit stationären raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet, da selten in klassischen Kulturinstitutionen, sondern vielfach in Gaststätten, Pfarrheimen, Nebenräumen etc. geprobt wird.“, heißt es dazu in der Erläuterung der Bundesregierung.

In diesen Räumlichkeiten können mobile Luftreiniger von Trotec helfen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Forschungsgesellschaften, Universitäten wie die Goethe-Universität in Frankfurt und allen voran die Universität der Bundeswehr München haben bereits sehr früh in der Corona-Pandemie die Wirksamkeit mobiler Hochleistungsluftreiniger getestet und deren Wirksamkeit zum Schutz vor einer Corona-Infektion wissenschaftlich fundiert belegt.

Art und Umfang der Förderung für mobile Luftreiniger

Die Förderung von mobilen Luftreinigern erfolgt als einmalige Projektförderung und muss bis zum 30.06.2023 abgeschlossen worden sein. Anträge können bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Zuwendungsfähig sind Luftreiniger mit Anschaffungskosten von bis zu 2.950 € (brutto), maximal zwei Geräte pro Antragsteller.

Der von der Wissenschaft und führenden Aerosolforschern geprüfte Trotec-Hochleistungsluftreiniger TAC ECO II erfüllt alle Kriterien der Förderrichtlinie und wird bei Antragsbewilligung zu 100 % gefördert! Antragsberechtigte Amateurmusiker erhalten das Gerät zum Sonderpreis. Weitere Informationen zu den Trotec-Sonderkonditionen für Amateurmusiker erhalten Sie bei unseren Experten für Raumluftreiniger.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm „IMPULS“ sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen oder strukturschwachen, urbanen Räumen der Bundesrepublik Deutschland liegen. Ländliche Räume in diesem Sinne sind grundsätzlich Gemeinden und Städte mit bis zu 35.000 Einwohner*innen. Kreisverbände sind antragsberechtigt, wenn sie eigene Maßnahmen durchführen, die für mind. 10 verschiedene angeschlossene Ensembles, die jeweils unter die Definition der ländlichen Räume fallen, realisiert werden. Strukturschwache, urbane Räume in diesem Sinne sind Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf in Gemeinden und Städten ab 35.000 Einwohner*innen. Der besondere Entwicklungsbedarf kann z.B. durch eine jeweils überdurchschnittlich hohe (Jugend-)Arbeitslosigkeit oder Anzahl an Sozialhilfeempfänger*innen im Verhältnis zum Landesdurchschnitt begründet werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind natürliche Personen, Träger von Landes- und Bundesensembles sowie Projektorchester, welche sich überwiegend aus Mitgliedern anderer Klangkörper zusammensetzen.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und unter Einbeziehung einer externen Expert*innen-Jury zur Qualitätssicherung bewilligt.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm „IMPULS“ und der Antragstellung erhalten Interessierte auf der Webseite https://impuls.bundesmusikverband.de/

Gesünder atmen, gesünder leben, gemeinsam musizieren!

Mobile Luftreiniger von Trotec machen gemeinsames Musizieren sicherer. Überzeugen Sie sich am besten selbst von unserem umfangreichen Angebot an mobilen Luftreinigern zur Virenfilterung.

One thought to “Förderprogramm „IMPULS“ – Bund fördert Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Amateurmusiker”

  1. Hallo,
    gilt diese Förderung für die Luftreiniger in allen Bundesländern oder gibt es Beschränkungen? Wie sieht es mit der Förderung für Vereine (Schützenverein mit kleinem Orchester) aus? Leider konnte dazu keine weiteren Informationen finden.

    Vielen Dank und liebe Grüße vom Lande 🙂

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