Diese Bestimmungen rund ums ‚Hitzefrei‘ im Büro sollten Arbeitnehmer kennen – und unseren Tipp zur günstigen Abkühlung

Soviel Hitze! Bereits morgens fällt der Gang ins Büro nicht eben leicht, doch der Nachhauseweg nach Feierabend wird bei tropischen Temperaturen von um die 37 Grad regelmäßig zur Tortur. Und dazwischen? Wer nicht zu denjenigen gehört, die zurzeit noch im Home Office sitzen dürfen, wird spätestens um die Mittagszeit den Gedanken an diverse Fluchtmöglichkeiten aus dem Büro ausloten. ‚Hitzefrei‘, wäre dabei eine legale Option, doch welche Regelungen gilt es dabei zu beachten? Arbeitsrecht-Experten sagen, was geht – und wir, wie Sie trotz drückender Hitze am Arbeitsplatz cool bleiben.

Ist es bei der gegenwärtigen Hitzewelle erlaubt, die Arbeit im Büro einfach zu unterbrechen oder grenzt das an offene Meuterei? Erlauben nicht die ungewöhnlichen Temperatursprünge in dieser Woche von angenehmen 20 Grad Plus auf deutschlandweit über 30 Grad auch ungewöhnliche Maßnahmen? Was ist, wenn das Thermometer noch weiter steigt? Und ab welcher Bullenhitze ist die Büroarbeit keinem normalen Menschen mehr zumutbar? Fragen wie diese werden derzeit in vielen Büros ‚heiß‘ diskutiert – doch die zielführenden Antworten finden sich am ehesten bei ausgewiesenen Arbeitsrechtlern. Wir haben für Sie zusammengefasst, was nach Meinung der Experten zum Thema ‚Hitzefrei‘ rechtlich der Stand der Dinge ist.

1. Es gibt keine arbeitsrechtliche Verordnung zum Thema ‚Hitzefrei‘.

Arbeitsrechtler weisen jedoch auf das grundsätzliche Recht des Arbeitnehmers hin, bei unzumutbaren Temperaturen die Arbeit nach § 273 Abs. 1 BGB einfach ruhen zu lassen – bis entweder der Chef die Temperaturen im Büro senkt, oder sich die Wetterlage von selbst wieder ändert. Natürlich ist das kein ‚Hitzefrei‘ im klassischen Sinne und dieses Leistungsverweigerungsrecht gilt auch nur so lange, wie die Temperaturen tatsächlich unzumutbar hoch sind: kühlt das Büro wieder ab, muss auch der Arbeitnehmer wieder seinen Platz im Büro einnehmen.

2. Ein ‚Hitzefrei‘ kann nur der Arbeitgeber gewähren.

Ganz gleich, wie heiß es draußen und drinnen ist – es liegt im Ermessen des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern ‚Hitzefrei‘ zu geben. Arbeitnehmer sollten deshalb beachten, dass auch bei den höchsten Temperaturen im Büro ein nicht abgesprochenes Verlassen der Arbeitsstätte nicht erlaubt ist.

3. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 26 Grad.

Sofern die Bürotemperatur auf 26 Grad steigt, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um die Wärmebelastung zu mindern. Zwingend muss der Arbeitgeber jedoch handeln, wenn stillende Mütter oder ältere Mitarbeiter von Raumtemperaturen ab 26,5 Grad betroffen sind: Weil diese Mitarbeiter sonst gesteigerten Risiken ausgesetzt wären, müssen Unternehmen Abhilfe schaffen, etwa indem sie nachts lüften, tagsüber für eine wirksame Temperierung durch eine Klimaanlage oder Ventilatoren sorgen oder kostenlose Getränke bereitstellen.

4. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 30 Grad.

Jetzt muss der Arbeitgeber für das gesamte Büro zu Temperatur senkenden Maßnahmen greifen. Durchlüften in den frühen Morgenstunden, wenn die Außentemperaturen noch kühl sind und das Bereitstellen von Getränken gehören hierzu. Für gefährdete Arbeitnehmer, beispielsweise Schwangere, gelten Sonderregelungen – in Ernstfällen müssen diese sogar freigestellt werden.

5. Die Temperatur am Arbeitsplatz klettert auf 35 Grad.

Oberhalb von 35 Grad gilt ein Raum nicht mehr für als Arbeitsraum geeignet. Bei derart eskalierenden Temperaturen schreibt die Arbeitsstättenregel drastischere Maßnahmen vor. Gesprochen wird von Luftduschen, Wasserschleiern oder Hitzeschutzkleidung, was für die meisten Büros allerdings kaum umsetzbar sein dürfte. Doch ist nach geltender Rechtsprechung ab 35 Grad Raumtemperatur das Gesundheitsrisiko so hoch, dass ohne Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers wie etwa Ventilatoren, kostenlosem Trinkwasser oder Lüften durchaus ein Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit bestehen kann.

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