Sachsen-Anhalt: Förderprogramme für mobile Luftreiniger in Schulen verlängert. Jetzt noch Fördermittel für virenfreie Luft sichern!

Mobile Hochleistungsluftreiniger wie die von der Wissenschaft empfohlenen Raumluftreiniger der TAC-Serie senken das indirekte Corona-Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen erheblich. Zu diesem Ergebnis kommen unabhängig voneinander Studien renommierter Forschungsgesellschaften, allen voran Untersuchungen der Universität der Bundeswehr München.

Auf Basis dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse zum technischen Infektionsschutz bezuschussen Bund und Länder die Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas. Die Bundesregierung hat bereits im Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzend haben nahezu alle Bundesländer Landesprogramme aufgelegt, um Schulen und Betreuungseinrichtungen die Finanzierung von wirksamen Raumluftreinigern zum Infektionsschutz zu erleichtern. Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.

Aufgrund der dringend notwendigen Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftreinigern und mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen aufgrund der Omikron-Variante, wurde das Bundesprogramm zur Finanzierung mobiler Luftreiniger an Schulen nun verlängert. Dazu teilte die Bundesregierung mit, dass die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel um drei Monate verlängert werden. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat zeitgleich auch die Antragsfrist für sein eigenes Landesprogramm mit rund 5,4 Millionen Euro Fördermitteln verlängert.

Die neuen Antragsfristen für Schulen in Sachsen-Anhalt:

  • Der schriftliche Antrag muss vollständig spätestens am 11. März 2022 (vorher 8. Dezember 2021) im Original vorliegen.
  • Der Auszahlungsantrag (Eingang per Post im Original) und die bezahlten Rechnungen sowie die dazugehörigen Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) müssen in Kopie bis spätestens zum 1. Juni 2022 (vorher 28. Februar 2022) im Ministerium eingegangen sein.

Für welche Räume können Fördermittel beantragt werden?

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt.

Welche mobilen Luftreiniger sind förderfähig?

Die mit Zuwendungen aus der Richtlinie beschafften mobilen Luftreinigungsgeräte müssen den vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) veröffentlichten fachlichen Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit solcher Technologien entsprechen.

Gut zu wissen: TAC Hochleistungsluftreiniger von Trotec erfüllen alle Förderkriterien und überzeugen mit weitaus besseren Leistungsdaten hinsichtlich der Luft- und Filterleistung – bei gleichzeitig geringerer Geräuschentwicklung. Moderne Hochleistungsluftreiniger wie die Geräte der TAC-Serie reinigen die Raumluft aufgrund ihres innovativen Schalldämmkonzeptes so leise, dass sie im Unterricht nahezu nicht zu hören sind. Mit einem Schallpegel von gerade einmal 31 dB(A) ist ein TAC-Hochleistungsluftreiniger in etwa so leise wie das Ticken einer Armbanduhr, während Straßenverkehrslärm – verursacht durch offene Fenster – einen Geräuschpegel von bis zu 65 dB(A) erreichen kann.

Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie und leistungsstarke AirgoClean-Luftreiniger mit hoher Luftleistung ermöglichen sogar weitaus mehr Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.

2. Der eingesetzte Filter muss ein HEPA-Filter sein. Ausschließlich HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch in den Luftreinigern der TAC-Serie und AirgoClean-Serie zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar bis zu 99,995 % (mit H14-HEPAFilter). Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungsfähig sind die Beschaffungskosten für die mobilen Geräte. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, der maximale Förderbetrag je Gerät ist jedoch auf 3.000 Euro begrenzt. Für die Installation vor Ort einschließlich der für den laufenden Betrieb notwendigen Einweisung des Trägerpersonals/Kindertagespflegepersonals sowie für die während der Zweckbindungsfrist erforderlichen Wartungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal werden je gefördertem Gerät auf Antrag einmalig pauschal 2.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Alle Informationen des Landes zum Förderprogramme, die Förderrichtlinien, technische Anforderungen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landes Sachsen-Anhalt.

Die TAC-Serie: Fünf Modelle, zwei Varianten – flexibler Virenschutz für mittlere und große Klassenräume, in denen Kinder und Jugendliche lernen und arbeiten.

Fünf Modelle in zwei Gerätevarianten – jeweils mit nachgewiesener Wirksamkeit in der Virenfiltration durch die Universität der Bundeswehr München (Professor Christian Kähler) – machen die TAC-Serie zur flexiblen und skalierbaren Luftreinigungslösung für Schulen und Bildungseinrichtungen.

  • Extrem robuste Konstruktion für den professionellen Einsatz
  • Hohe Einsatzflexibilität durch Mobilität; einfach dort aufstellen, wo ein hoher Schutz vor luftgetragenen Risiken erforderlich ist
  • Luftvolumen bis zu 2.100 m³
  • H14 Hochleistungs-HEPA-Filter nach EN 1822
  • Konstanter Luftvolumenstrom, auch bei zunehmender Filterverschmutzung
  • Vollautomatischer Betrieb durch Flexible Programmierung
  • Sensorgesteuerte Filterwechselanzeige (Vor- und Hauptfilter) für längere Filterstandzeiten
  • Geringe Geräuschentwicklung
  • Made in Germany

Lernen Sie die TAC Hochleistungsluftreiniger noch heute kennen

Mit den Hochleistungsluftreinigern der TAC-Serie bietet Trotec professionelle Lösungen für aerosolfrei gefilterte Reinluftqualität in Schulen, Kitas und Betreuungseinrichtungen. Durch die Bereitstellung virengefilterter Reinluft gewährleisten TAC Luftreiniger einen hohen Schutz für Lehrende und Schülerschaft. Alles Wissenswerte, technische Daten und wissenschaftliche Studien zur hohen Wirksamkeit unserer TAC Hochleistungsluftreiniger haben wir im 20-seitigen Ratgeber „Reine, gesündere Raumluft für wirksamen Gesundheitsschutz“ für Sie zusammengestellt, den Sie sich nachfolgend als PDF-Datei herunterladen können.

Erhältlich sind die mobilen Trotec-Hochleistungsluftreiniger, Acrylglas-Schutzwände und Luftqualitätsmonitore im Trotec Online-Shop sowie im stationären Trotec-Store in Heinsberg.


Alle Informationen im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“

Im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“ können Sie sich selbst davon überzeugen, wie vergleichsweise einfach das von Professor Dr. Christina Kähler erarbeitete Hygienekonzept für Schulen realisiert werden kann. Der Ratgeber enthält ein „How-to“ für die Umsetzung des Hygienekonzeptes für Schulen, wissenschaftlich belegte Fakten zu den Ansteckungsrisiken im Klassenzimmer sowie technische Lösungen, um das Ansteckungsrisiko im Unterricht auf ein Minimum zu reduzieren.

Gerne beraten Sie unsere Luftreinigungs-Experten persönlich zu den Infektionsschutz-Lösungen von Trotec:

Telefon: +49 2452 962-730, vertrieb@trotec.de

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