Höchsttemperaturen im Büro: Ab wann der Arbeitgeber handeln muss …

Eskalieren im Büro die Temperaturen über die 26 Grad-Marke, ist der Arbeitgeber gefragt: denn seit dem Jahr 2011 gilt das Gesetz zur Raumtemperatur. In dieser Arbeitsstättenregel sind bestimmte Schwellenwerte für die Innentemperatur festgelegt, bei denen im Büro temperaturlindernde Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Das heißt, der Arbeitgeber muss aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Hitze wieder auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Erfahren Sie, welche dies sind und ab wieviel Grad sie diese einsetzen sollten …

Ganz gleich, wie heiß es draußen und drinnen ist – es liegt im Ermessen des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern ‚Hitzefrei‘ zu gewähren. Arbeitnehmer sollten deshalb beachten, dass auch bei den höchsten Temperaturen im Büro ein nicht abgesprochenes Verlassen der Arbeitsstätte nicht erlaubt ist. Doch der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern mit der Arbeitsstättenregel eine klare Auflage gemacht, bei welchen Temperaturen sie im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten aktiv gegen die Hitze einschreiten müssen.

Bei 26 °, 30 ° und 35 °C wird die Hitze jeweils zur Chefsache

  • Übersteigt die Innentemperatur im Büro 26 °C, müssen vom Chef Maßnahmen ergriffen werden, die dem weiteren Ansteigen der Temperatur vorbeugen. Dazu zählen etwa das Anbringen von Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Markisen an den Bürofenstern und alle weiteren Maßnahmen, die den direkten Sonneneinfall verhindern.
  • Steigt die Innentemperatur weiter auf 30 °C, ist der Arbeitgeber zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. Durchlüften in den frühen Morgenstunden, wenn die Außentemperaturen noch kühl sind oder das Bereitstellen von Getränken gehören hierzu. Für gefährdete Arbeitnehmer, beispielsweise Schwangere, gelten Sonderregelungen – in Ernstfällen müssen diese sogar freigestellt werden.
  • Übersteigt das Thermometer 35 °C, schreibt die Arbeitsstättenregel drastischere Maßnahmen vor. Gesprochen wird von Luftduschen, Wasserschleiern oder Hitzeschutzkleidung, was für die meisten Büros allerdings so gut wie nicht umzusetzen sein dürfte. Doch ist nach geltender Rechtsprechung ab 35 Grad Raumtemperatur das Gesundheitsrisiko so hoch, dass ohne Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers wie etwa Ventilatoren, kostenlosem Trinkwasser oder Lüften durchaus ein Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit bestehen kann.

Trotec bietet innovative Kühl-Lösungen – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ähnelt der Arbeitstag im erhitzten Büro einem Besuch in der Sauna, klebt die verschwitzte Kleidung am Körper und lassen die sommerlichen Temperaturen die Konzentration in den Keller sinken, dann wird es Zeit für eine nachhaltige Abkühlung. Als ein führender Anbieter für jede Form eines effektiven Klimamanagements bietet Trotec die entsprechend professionellen Lösungen wie etwa Ventilatoren und mobile Klimageräte:

Das verlangt der Gesetzgeber

  • Ventilatoren sind eine ebenso einfache wie günstige Lösung. Der von Ventilatoren produzierte Wind erzeugt auf der geschwitzten Haut sogenannte Verdunstungskälte. Die Luft wird gefühlt spürbar kälter, auch wenn sie nach wie vor die gleiche Raumtemperatur besitzt. Trotec offeriert hier mit seiner trendigen TVE-Serie und seiner TVM-Classic-Design-Serie eine große Vielzahl von ebenso günstigen wie leistungsstarken Geräten, perfekt passend zu jeder Art von Büroausstattung.
  • Klimageräte sind die wohl schnellste und komfortabelste Lösung, um ein Büro kühl zu halten. Trotec bietet hierbei ebenfalls eine große Vielfalt an Geräten aus der Klimageräte PAC-Serie, perfekt auf jedweden individuellen Büro-Einrichtungsstil zugeschnitten – etwa den PAC 2100 X für kleinere Büroräume und den PAC 3500 SH für große Büroräume bis 46 m² mit der Energieeffizienzklasse A. Die Geräte kühlen Räume spürbar schnell herunter und verfügen über die Kühlfunktion hinaus noch über eine Entfeuchtungs- und eine Belüftungsfunktion.

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