„Jetzt geht’s looos!!!“ – mit farbigen Rauchbomben von Trotec!

Freie Bahn für die Fastelovend-Narren – an fünf tollen Tagen tobt demnächst der Straßenkarneval. Wer mitfeiern will, sollte außer guter Stimmung vielleicht auch noch die ein oder andere jecke Überraschung im Ärmel haben – wie etwa die roten und weißen Rauchbomben von Trotec. Jede Rauchbombe ist für sich bereits ein absoluter ‚Knaller‘, doch im Mix wird das Farb-Duo noch einmal zu einem Extra-Knüller: einfachste Handhabung, Super-Wirkung – das haut jeden Jeck aus seinem Lappenclown-Kostüm!

Damit ist die Bombenstimmung bereits vorprogrammiert: Mit den Rauchgaspatronen von Trotec lässt sich bei einer Rauchdauer von 80 Sekunden in Sekundenschnelle ein dichter roter oder weißer Nebel produzieren. Also genau der richtige Stimmungsanheizer etwa für den Einsatz auf der Outdoor-Karnevalsparty – oder einfach als ein unübersehbares Signal für den großen Spaß an d’r Freud!

Falls Sie nach Karneval noch die eine oder andere Patrone übrig haben, hier noch ein Tipp zur weiteren Nutzung: Testen Sie den Einsatz der Rauchpatronen doch einmal als ungewöhnlichen Hintergrundeffekt bei ambitionierten Fotoshootings in der freien Natur.

Rauchpatronen rot und weiß – unkomplizierte Handhabung, verblüffende Wirkung!

Bestellen Sie am besten noch heute die Rauchpatronen mit einer Rauchdauer von 80 Sekunden in der Farbe Rot und/oder Weiß – jetzt im Trotec-Shop!

Sicherheitshinweise

  • Rauch beim Einatmen gesundheitsschädlich
  • Rauchfackel senkrecht auf feuerfestem, ebenen Untergrund aufstellen/befestigen, sodass dieser nicht umfallen kann
  • Seitlich stehend so am äußersten Ende der Zündschnur entzünden, dass sich kein Körperteil über der Rauchpatrone befindet und sofort ausreichend entfernen
  • Der Sicherheitsabstand zu Personen und leicht entzündlichen Materialien muss in alle Richtungen mindestens 1 Meter betragen
  • Nicht in der Nähe empfindlicher Objekte und Menschenansammlungen zünden. Rauch kann Farbspuren enthalten

Bitte beachten Sie: In Deutschland ist die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten!

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